Verwaltungen

— von Grundbesitz —

• Betriebskostenabrechnung (Einzelleistung)


Bundesweit biete ich auch die Abrechnung der Betriebskosten (Immobilien) als Einzelleistung an.

 

Sie können zwischen Vertrags- oder Auftragsleistung wählen.

Eine vereinbarte Vertragsleistung gilt für die Dauer der vereinbarten Vertragsfrist, mindestens drei Jahre.

Die Auftragsleistung gilt nur für den vereinbarten Auftrag. Hier findet keine Bindung über einen längeren Zeitraum statt.

 

In beiden Leistungsarten entscheiden Sie, ob ich als Abrechnungsdienstleister gegenüber Ihren Mietern in Erscheinung treten soll.

Soll ich als Abrechner in Erscheinung treten, können Sie festlegen, ob ich für Nachfragen Ihrer Mieter zur Betriebskostenabrechnung verantwortlich sein soll.

Sie entscheiden ferner, ob der Standardversand durch mich erfolgten soll oder Sie diesen selbst durchführen wollen. Als Standardversand gilt der Ausdruck und Normalversand mit der Deutschen Post. Werden andere Versandtformen gewählt (z. B. Einschreiben, förmliche Zustellung) sind die Mehrkosten durch Sie zu tragen.

 

Sie können ferner entscheiden, ob Sie mir Kopien (Scan) zukommen lassen oder eigene Listen.

 

Beachten Sie bitte, dass bei eigenen Listen, ich grundsätzlich nicht als Abrechner gegenüber Ihren Mietern in Erscheinung trete.

 

Was Sie mir liefern:

• Angaben zu den Eigentümern (Name, Anschrift, Ihre Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung (Mietkonto), zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage,

• Angaben zu den Einheiten (Anschrift, Lage, Fläche, alle Zählerarten (auch Zwischenzähler), Zählernummern und letzte Stände,

• Angaben zu den Vertragsverhältnissen, Beginn, Ende, Personenanzahl, tatsächliche Vorauszahlungen, ggf. die Angabe, ob umlagefähige Kostenarten im Ver-

   tragsverhältnis ausgeschlossen wurden und bei zentrale Heizungsanlage, welcher Schlüssel (Gesamtkosten zu % auf Verbrauch/% Grundkosten)

• Angabe zum Abrechnungszeitraum

• Beachten Sie bitte, Leerstände werden stets berücksichtigt (jeweils eigene Vertragsnummer)

 

Liegen neben dem Vertrag oder Auftrag alle erforderlichen Informationen vor, erfolgt die Bearbeitung.

Abgerechnet wird grundsätzlich nach den Maßgaben der Betriebskosten- und Heizkostenverordnung. Gelten für Ihr Objekt einige Kostenarten nicht, so werden diese ggf. zwar angegeben, sind aber auf "0" gesetzt.

Die Abrechnung kann nach Anzahl der Einheiten, Wohnflächen, Personentage, Verbrauch und direkter Zuordnung erfolgen.

Ebenso können bei den Abrechnungen beliebig viele Personen (von bis), Zwischen- und Verbrauchszähler berücksichtigt werden.

Die Berechnungssoftware ermittelt für jeden Vertrag eine Abrechnung. Am Ende wird stets eine Übersicht erstellt.

 

Ist der Erstdurchlauf beendet, erhalten Sie ein Kontrollexemplar per pdf via E-Mail.

Wenn dieser von Ihnen genehmigt wird, erfolgt der Enddurchlauf und je nach Vereinbarung der Versand.

 

Mit dem Versand erhalten Sie Ihre Rechnung.

 

Erstkunden wollen 50 v.H. des Bruttopreises als Vorauszahlung bei Auftragerteilung akzeptieren.

 

 



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